Mehrheitsgrundsatz

Mehrheitsgrundsatz
Mehrheitsgrundsatz,
 
Majoritätsprinzip, der Grundsatz, dass in Personenverbänden, Vertretungskörperschaften und Kollegialorganen bei Abstimmungen und Wahlen die Mehrheit entscheidet. Es gibt: absolute (mehr als 50 %) und relative Mehrheit (Erreichen der meisten Stimmen, aber nicht mehr als 50 % der Stimmen). Besonders wichtige Entscheidungen (z. B. Verfassungsänderungen, Satzungsänderung in Vereinen) verlangen oft eine qualifizierte Mehrheit (die mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen beträgt, meist 2/3, gelegentlich ¾ der Stimmen); sonst genügt einfache Mehrheit. Der Mehrheitsgrundsatz wird durchbrochen durch ein Veto bevorrechtigter Mitglieder oder wenn der Vorsitzende bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt.

Universal-Lexikon. 2012.

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